Kosten / Leistungen
Es ist nicht pietätlos gegenüber den Verstorbenen in Verdingung mit dem Tod von Kosten zu sprechen. Viele Bürger sorgen Zeit ihres Lebens für alle anfallenden Aufwendungen in Verbindung mit ihrer Beisetzung sogar selbst vor, z.B. durch eine Sterbeversicherung.
Um den Angehörigen alle Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir Ihnen die Brühler Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen auch zum Downloaden bereitgestellt. Die Gebührensatzung ist unter Formulare/Downloads zu finden.
Beerdigungsgebühren
a) |
Bereiten und Verfüllen des Grabes, Personen über 5 Jahre |
653,00 € 416,00 € |
b) | Benutzung der Trauerhalle | 234,00 € |
c) | Beisetzung von Frühgeburten, für die kein besonderes Kindergrab in Anspruch genommen wird |
238,00 € |
d) | Beisetzung von Aschenresten | 297,00 € |
e) | Aufbewahrung einer Leiche in der Leichenhalle pro Tag (jeder angefangene Tag zählt als voller Tag) |
33,00 € |
f) | Benutzung Waschraum | 135,00 € |