Vogelschutz
Hier finden Sie Informationen über die alljährliche Vogelschutzzeit.
Die Vogelschutzzeit

Die Temperaturen steigen an, die Sonne lacht vom Himmel…es wird Frühling. Auch unsere heimischen Vögel beginnen mit dem Nestbau. Zum Schutz von Flora und Fauna hat die Stadt Brühl bereits 1996 eine Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Brühl (Baumsatzung s.u.) auf den Weg gebracht, die u.a. die Sicherung der Lebensräume für Tiere gewährleisten soll.
Zum Schutz der Tiere ist es in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September eines Jahres nicht erlaubt, geschützte Bäume zu fällen oder zu roden und Hecken und Sträucher auf den Stock zu schneiden oder zu roden. Das Verbot dient dem Schutz von Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten verschiedener Tierarten, vor allem der Vogelwelt. Zulässig sind weiterhin schonende Form- und Pflegeschnitte an Hecken, Sträuchern und Bäumen. Nähere Informationen erhalten Sie z.B. über die Baumsatzung.
Die Baumsatzung findet Anwendung innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Brühler Stadtgebiet) und in dem Bereich von Bebauungsplänen. Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile findet das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) Anwendung.
Download:
Baumsatzung Stadt Brühl
Weiterleitung:
Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen
Weiterleitung:
Gesetz über Naturschutz- und Landschaftspflege
Auskünfte
Auskunft zur Baumsatzung erhalten Bürgerinnen und Bürger bei folgenden Anlaufstellen:
- Stadt Brühl
Fachbereich 61 Bauen und Umwelt, Frau Diederich, Tel. 02232 79-5140 - StadtService Brühl
StadtServiceBetrieb, Abteilung Stadtgrün, Herr Scholz, Tel. 02232 702-404
Auskunft zum Landschaftsschutzgesetz erhalten Interessierte bei:
- Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises
Amt für Kreisentwicklung und Ökologie, Abteilung 61/2
Frau Dorothee Fitzek, Telefon: 02271- 83 161 43